Sommerferienprogramm 2025



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Herzlichen Dank an alle freiwilligen Helferinnen und Helfer für das wunderbare und umfangreiche Ferienprogramm in unserer Gemeinde! Euer Engagement, eure Kreativität und euer unermüdlicher Einsatz haben  unzähligen Kindern und Familien wunderbare Tage beschert. Ohne euch wäre das Programm nicht möglich. Die gemeinschaftliche Unterstützung, die Geduld beim Planen und die Bereitschaft, Zeit zu investieren, machen Steinsfeld zu einem Ort, an dem Zusammenhalt und Lebensfreude spüren lassen. Vielen Dank an euch – ihr seid das Herz dieser gelungenen Ferienzeit!

Die Einnahmen beim Sommerferien-Abschlussfest beliefen sich auf 442,00 €, die je zur Hälfte an Amelie e.V. und an die Kinderfeuerwehr der Gemeinde Steinsfeld gehen.

Eure 1. Bürgermeisterin Margarita Kerschbaum

 

 

 

 


 



 


<<<    Zum Programm   -    Anmeldung möglich ab Sonntag, 06.07.2025



 



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Malwettbwerb mit kühler Erfrischung - während der Sommerferien 

Kinder im Alter von 1 bis 15 Jahren sind eingeladen, das Wappen der Gemeinde bunt zu gestalten. Abgeben könnt ihr euer Kunstwerk in der Zeit vom 22.08. bis 07.09.2025 während der Öffnungszeiten (Freitag-Dienstag ab 17:30 Uhr)  im Gasthaus „Zum Schwan“ in Hartershofen. Als Belohnung bekommt ihr ein kostenloses Eis.

Das Kunstwerk wird bei der Finissage am Samstag, 13.09.2025, im „Laden31“ bei Familie Pfänder ausgestellt, die parallel zum großen Ferienabschlussfest stattfindet.

Viel Spaß beim kreativ sein! 

 


<<< Malvorlage zum Download 


 



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Egal ob jung oder alt - jeder ist herzlich eingeladen

einen schönen Nachmittag mit uns zu verbringen! 



 


Allgemeine Hinweise/Datenschutz

Anmeldung: Wie im letzten Jahr erfolgt die Anmeldung direkt über die Homepage der Gemeinde Steinfeld. Anmelden könnt ihr euch ab Sonntag, 06.07.2025 bis einschl. Donnerstag, 17.07.2025. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben.

WICHTIG: Solltet ihr kurzfristig nicht teilnehmen können, sagt bitte umgehend bei Corina Strauß unter 0170 340 6809 Bescheid. Möglicherweise kann dann jemand von der Warteliste nachrücken.

Kosten: Bitte bringt die jeweiligen Unkostenbeiträge zur jeweiligen Veranstaltung mit.

Fotos: Wir weisen darauf hin, dass bei den Veranstaltungen Fotos gemacht werden, welche die Gemeinde Steinsfeld für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Sollten Sie mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, der FLZ und der Homepage nicht einverstanden sein, so teilen Sie uns das bereits bei der Anmeldung mit.

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Ferienprogramm der Gemeinde Steinsfeld. Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Gemeinde Steinsfeld, Schulstr. 9, 91628 Steinsfeld, E-Mail: gemeinde@steinsfeld.de, Tel. 09861-3561. Datenschutzbeauftragter: Landratsamt Ansbach, Sachgebiet 25, Rettistraße 54/56, Tel.: 0981 468 2500, E-Mail: dsb-isb-gemeinden@landratsamt-ansbach.de

Ihre Daten werden erhoben, um die Veranstaltungen des Ferienprogramms der Gemeinde Steinsfeld durchzuführen. Die Einwilligung über die Fotos erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Sie haben gem. Art. 7 Abs. 3 S. 1 DSGVO das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Ihre Daten werden an die veranstaltenden Personen und Vereine (s. Ferienprogramm) weitergegeben. Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Steinsfeld so lange gespeichert, bis die Veranstaltung, für die das Kind angemeldet wurde, abgeschlossen ist.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Sie haben das Recht gem. Art. 21 DSGVO der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, dies gilt auch bei fotografischen Aufnahmen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie dieses Recht geltend machen wollen.

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 


Wappen Steinsfeld