Bürgerbegehren - Entscheidungen im Gemeinderat –
Bürgerentscheid am 4. Oktober 2026
Durchführung eines Bürgerentscheids mit dem Titel „Weiterverfolgung Entwicklung Dorfgemeinschafts-Haus Steinsfeld“
Am 05.05.2026 erhielt die Gemeinde Steinsfeld den Antrag und die Listen mit 243 Unterschriften auf Durchführung eines Bürgerentscheids. In der Sitzung vom 08.06.2026 wurde das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Der Gemeinderat könnte den Antrag des Bürgerbegehrens übernehmen. Am 06.07.2026 hat der Gemeinderat diese Übernahme mehrheitlich abgelehnt.
Um die Scheune zu einem Dorfgemeinschaftshaus zu entwickeln, bedarf es entsprechender Anbauten und Umbauten. In der Sitzung am 09.02.2026 lag ein Entwurf für einen Anbau vor. Hier sollten WC, Küche und Lager untergebracht werden. Die Scheune müsste entsprechend umgebaut werden. Die Decke ist freitragend und am Dachgebälk aufgehängt. Wenn diese isoliert und abgehängt wird, ist eine statische Prüfung der Dachkonstruktion nötig. Sie muss dann ertüchtigt werden oder es muss die Decke entsprechend gestützt werden. Auch wird eine Heizung nötig sein. Alle diese Baumaßnahmen führen zu erheblichen Kosten.
Die Antragsteller repräsentieren ein Fünftel der wahlberechtigten Bürger. Die Mehrheit im Gemeinderat stimmte daher für die Durchführung des Bürgerentscheides, damit alle wahlberechtigten Bürger über dieses Vorhaben abstimmen können.
Das Bürgerbegehren beantragt die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Fragestellung:
Ich bin dafür, dass die Gemeinde Steinsfeld das Projekt „Entwicklung Dorfgemeinschafts-Haus Steinsfeld“
(Dorfstraße 7) in Steinsfeld weiterverfolgt, konkret bedeutet dies:
die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 09.02.2026, in dem die grundsätzlichen Planungen zur „Entwicklung des Dorfgemeinschafts-Hauses Steinsfeld“ mehrheitlich abgelehnt wurde.
Die Verwaltung / den Bürgermeister zu beauftragen:
eine schrittweise Umsetzung in mehreren Bauabschnitten vorzubereiten
Alle Wahlberechtigten erhalten voraussichtlich in der 34. Kalenderwoche (ab 17.08.2026) die Benachrichtigung für den Abstimmungstermin. Ab der darauffolgenden Woche können dann die Unterlagen für die „Briefwahl“ angefordert werden.
Die Abstimmung findet am Sonntag, 4. Oktober 2026 statt.
Bürger, die die Weiterentwicklung der Dorfscheune zum Dorfgemeinschaftshaus unterstützen,
können mit „Ja“ abstimmen.
Bürger, die das Projekt nicht befürworten können mit „Nein“ abstimmen.
Aus der Mehrheit der abgegebenen Stimmen ergibt sich dann die Entscheidung zum Projekt.
Aus gemeindeeigenen Weihern darf ab sofort kein Wasser mehr entnommen werden, da diese als Löschwasserreserven für den Brandfall dienen.
In der konstituierenden Sitzung am 18. Mai 2026 wurde der neugewählte Gemeinderat
und der 1. Bürgermeister Heinz Dürr vereidigt.
Vorne v.l.n.r.: Tanja Bender, Marius Schopf, 1. Bürgermeister Heinz Dürr, Cornelia Kerschbaum
Mitte v.l.n.r.: Alisa Beier, Dr. Georg Huggenberger, Elisabeth Hahn, Bernd May, Albert Regel
Hinten v.l.n.r.: Rainer Gundel, Dominik Langenbuch, Erich Balbach, Klaus Brandl
