Mitteilungen

der Verwaltungsgemeinschaft


Grundsteuerzahlungen in der Gemeinde

Sehr geehrte Grundstückseigentümer,

haben Sie Ihrer Gemeinde noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erhielten Sie bisher am Jahresanfang automatisch von der Gemeinde die Mitteilung über die fälligen Grundsteuerzahlungen mit den zugehörigen Überweisungsträgern. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung entfällt seit 01. Januar 2016 die Versendung dieser Zahlungsaufforderungen.

Wir bitten Sie deshalb, die Zahlung der Grundsteuer künftig selbständig zu den Fälligkeitsterminen an die Gemeinde zu veranlassen. Die Grundsteuer ist gemäß § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz jeweils zum 15.02./15.05./15.08./15.11. zu entrichten. Die Betragshöhe entnehmen Sie bitte dem aktuellen Grundsteuerbescheid.

Bankverbindung der Gemeinde Steinsfeld

VR-Bank Mittelfranken Mitte eG
IBAN DE23 7656 0060 0001 3141 49
BIC GENODEF1ANS

Sparkasse Ansbach
IBAN DE12 7655 0000 0000 2891 40
BIC BYLADEM1ANS

Oder nutzen Sie die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens und erteilen für die Zahlung der Grundsteuer ein SEPA-Lastschriftmandat.

Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg o.d.T., Frau Moll 09861/9435-22.


Wappen Steinsfeld